SCHINDLER NÖ:      0650 / 666 70 40   schindler24@gmx.at
SCHINDLER Wien:   0650 / 666 70 44   schindler.wien@gmx.at

Geborgenheit im eigenem Heim

Die wichtigsten Fragen zur 24 Stunden Pflege schnell beantwortet:

Wie schnell bekommt man eine 24h Betreuung?

Normalerweise genügt eine Woche Vorlaufzeit. Im Notfall können wir innerhalb von 2-3 Tagen eine Betreuungskraft vermitteln. In komplizierteren Fällen sind wir dankbar, wenn wir möglichst früh genaue Informationen erhalten und ein paar Tage länger Zeit haben.

Welche Voraussetzungen müssen für eine 24h Betreuung gegeben sein?

Grundsätzlich hat die Betreuungskraft Anspruch auf freie Kost und Logis und ein eigenes, möbliertes und abschließbares Zimmer, dass zudem über ein Fenster mit Tageslicht versorgt wird. Küche, Bad und WC werden mitbenützt und müssen jederzeit zugänglich sein.

Die Betreuungskraft braucht keinen Luxus, sollte sich aber wohl fühlen, damit ein gutes Miteinander möglich ist.

Was muss man tun um eine Betreuungsperson zu bekommen?
  • Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, senden wir Ihnen unsere Preisliste und einen Erhebungsbogen zu.
  • Sie retournieren den ausgefüllten Erhebungsbogen an uns.
  • Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung um ein persönliches Kundengespräch zu vereinbaren.
  • Beim Kundengespräch erhalten Sie von uns:
  • wichtige Vorlagen und Formulare
  • eine Mappe mit umfassenden Unterlagen für die Betreuungsdokumentation
  • Informationen über alle notwendigen Schritte und Abläufe
  • Etwa 3-7 Tage vor Betreuungsbeginn informieren wir Sie über die erste Betreuungskraft und den genauen Anreisetermin.
Wir starten - welche Pflegehilfsmittel werden benötigt?

Unbedingt werden Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen benötigt. Alle anderen Hilfsmittel müssen je nach Bedarf besorgt werden. Gerne stehen wir Ihnen auch hier beratend zur Seite.

Kommen immer dieselben BetreuerInnen?

Wir vermitteln Ihnen ein fixes Team von zwei Betreuungskräften, die sich über die gesamte Betreuungsdauer hinweg im 14- oder 28-tägigen Rhythmus abwechseln. Nur bei Ausfällen (z.B. Krankheit) erhalten Sie eine Vertretung. Sollte eine Seite das Vertragsverhältnis auflösen, wird umgehend ein Ersatz organisiert.

Sind die PersonenbetreuerInnen selbstständig oder angestellt und wer erledigt die Behördenwege?

Unsere Damen und Herren sind ausnahmslos selbstständig. Alle Gewerbeangelegenheiten werden von uns übernommen.

Woher kommen die BetreuerInnen und können sie ausreichend Deutsch?

Unsere Damen und Herren stammen überwiegend aus der Slowakei. Einige Betreuungskräfte kommen jedoch auch aus Tschechien, Bulgarien, Polen, Rumänien oder Ungarn. Die BetreuerInnen verfügen über Grundkenntnisse bis hin zu fortgeschrittenen Deutschkenntnissen.

Dürfen die Betreuungskräfte Insulin- und Thrombosespritzen verabreichen?


Medizinische und pflegerische Tätigkeiten dürfen von einer Betreuungskraft nur dann ausgeführt werden, wenn sie von einem Arzt, oder einer diplomierten Krankenpflegekraft dazu ermächtigt wurden. Wir stellen dazu eigene Formulare als Ergänzung zum Betreuungsvertrag zur Verfügung.

Was passiert, wenn die betreuungsbedürftige Person ins Krankenhaus muss oder auf Kur fährt?

Sollten Sie die Betreuungskraft vorübergehend nicht benötigen, bitten wir um zeitnahe Kontaktaufnahme. Wir organisieren dann die Abholung und sorgen auch dafür, dass sie nach der Unterbrechung sofort wieder zur Verfügung steht.

Was tun, wenn eine Betreuungskraft ausfällt oder man nicht mit ihr zurecht kommt?

Wir organisieren bei BetreuerInnenausfall schnellstmöglich eine Vertretung bzw. eine neue Pflegekraft, wenn die Chemie zwischen ihr und der betreuten Person einfach nicht stimmt. Wenden Sie sich bei Problemen die Sie nicht direkt lösen können oder wollen jederzeit an uns.

Tausch der Betreuungskraft ist in unserer Agentur immer kostenlos!!
Wie wird die Betreuungskraft bezahlt?

Die meisten BetreuerInnen erhalten ihre Entlohnung kurz vor Turnusende in bar oder auf ihr Konto überwiesen. Falls Ihre Betreuungskraft länger bleibt, ist der Auszahlungszeitpunkt individuell.

Wer beantragt die staatliche Förderung?
Der Förderungsantrag wird beim Erstgespräch gemeinsam ausgefüllt und zum Abschicken mitgegeben.
Gibt es eine Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende eines Kalendermonats. Im Todesfall der betreuungsbedürftigen Person ist das Vertragsverhältnis sofort beendet.